Weitere anstehende Maßnahmen
1. Neubau Rathauscenter an der Westseite des Rathausvorplatzes
Ein Privatinvestor beabsichtigt auf den freigeräumten Grundstücken Paul-von-Schoenaich-Straße 10 und 12 ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Im Bebauungsplan Nr. 39 ist vorgegeben, dass der Erdgeschossbereich des Gebäudes nicht für Wohnungen genutzt werden darf – so erhofft man sich eine Belebung des Platzes. Der Neubau entsteht ohne den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln.
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2. Neubau Fachmarktzentrum südlich der Paul-von-Schoenaich-Straße
Ein Privatinvestor bemüht sich zurzeit, die Grundstücke Paul-von-Schoenaich-Straße 44 bis 48 zu erwerben, um hier ein kleines Fachmarktzentrum zu errichten mit einer Drogerie und einem Discounter. Eine solche Bebauung ist rechtlich ermöglicht worden durch den Bebauungsplan Nr. 40 für den Bereich südlich der Paul-von-Schoenaich-Straße und der Bahnhofstraße, der im Oktober 2014 Rechtskraft erlangt hat. Der Neubau entsteht ohne den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln.
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