Herzlich Willkommen
auf den Stadtsanierungs-Seiten des Fachbereichs II „Bau und Umwelt“ der Stadtverwaltung der Stadt Reinfeld (Holstein).
Die Stadt Reinfeld (Holstein) wurde 2005 in das Städtebauförderungsprogramm des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Am Herrenteich/Claudius-Mühle“ wurde im Herbst 2006 die rechtliche Grundlage zur Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme sowie zum Einsatz der bewilligten Städtebauförderungsmittel geschaffen.
Hierbei wurde das Hauptaugenmerk zunächst auf die westliche Innenstadt und die Umgebung am Herrenteich gelegt, welche durch eine Reihe von Funktions- und Substanzmängeln gekennzeichnet waren. Hierzu gehörten insbesondere die lange bestehende Gewerbebrache auf der Mühleninsel, deren schlechter baulicher Zustand das südliche Herrenteichufer dominierte, die Struktur des Innerstädtischen Einzelhandels, die geprägt war von Leerständen, Fluktuationen, zunehmenden Abwanderungstendenzen und einem allgemeinen Absinken der Angebotsqualität sowie der unangemessene Umgang mit den für Reinfeld (H.) charakteristischen besonderen Wasserlagen am Herrenteich, welcher unter anderem am fehlenden Aufenthaltscharakter im Uferbereich an der Matthias-Claudius-Straße vor der Mühleninsel sichtbar war.
Die Stadt verknüpfte mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm und dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln das Ziel die Reinfelder Innenstadt in ihrer Versorgungsfunktion zu stabilisieren und neue breitgefächerte Entwicklungsimpulse zu geben. Insbesondere sollte das Erscheinungsbild des innerstädtischen Kernbereiches eine Aufwertung und attraktivere Gestaltung erfahren.
Aus diesem Grunde wurde im Jahre 2011 das bestehende Sanierungsgebiet um die zentrale Hauptgeschäftszone zwischen Matthias-Claudius-Kirche und dem Kreisverkehr am oberen Ende der Bahnhofstraße erweitert.
Wenn wir auf die vergangenen Jahre der Stadtsanierung- und Erneuerung in Reinfeld (H.) zurückblicken, sind die vielfältigen Spuren der erfolgreichen Entwicklung nicht zu übersehen.
Mit der Errichtung der Seniorenwohnanlage auf dem Gelände der ehemaligen Claudius-Mühle, der Umgestaltung der ehemaligen Müllerwiese zu einem multifunktional nutzbaren Platz, der Neugestaltung der vorgelagerten Uferzone am Herrenteich zu einer attraktiven „Seepromenade“ sowie der erfolgten Schließung der Wanderweglücke am Herrenteich und der Umgestaltung der Grünanlage mit attraktiven Aufenthaltsplätzen am Wasser konnten in den vergangenen Jahren stadtbedeutende Maßnahmen bereits realisiert werden. Weitere wichtige Maßnahmen zur Aufwertung und Stärkung der Reinfelder Innenstadt waren der Ausbau der Paul-von-Schoenaich-Straße und des Rathaus-Vorplatzes.
Diese sichtbaren Erfolge der laufenden Stadterneuerungsmaßnahme haben zu einer erkennbaren Funktionsstärkung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt geführt.
Die nachfolgend unter dem Menüpunkt „abgeschlossene Projekte“ eingestellte Bildergalerie dokumentiert die Erfolge eindrucksvoll.
Im Zuge der Durchführung einer städtebaulichen Sanierung kommen eine Reihe besonderer Rechte und Pflichten sowohl für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer als auch für die Stadt zum Tragen.
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie u.a. über das geltende besondere Städtebaurecht (Sanierungsrecht) informieren, an das alle Eigentümer, Mieter und Pächter von Liegenschaften in dem Sanierungsgebiet gebunden sind.
Die Mitarbeiter unserer Stadt sowie die GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH als Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt stehen Ihnen dabei gerne für Fragen und Anregungen zur Sanierungsmaßnahme zur Verfügung.
Wir sind überzeugt, dass am Ende alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unserer Stadt von der erhöhten Lebensqualität in unserer Stadt profitieren werden.