Informationen für Anlieger

Das Sanierungsrecht ist ein räumlich, zeitlich und sachlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 und 180/181 BauGB). Es gilt für besonders schwerwiegende städtebauliche Problemstellungen. Das hohe öffentliche Interesse erfordert ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten. Das Sanierungsrecht überträgt der Stadt die übergreifende Verantwortung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme.

    „Sanierungs-ABC“: Informationen für und  
     Ausgleichsbeträge
     Auskunftspflicht
     Baumaßnahmen
     Beratung
     Duldungspflicht des Mieters
     Duldungsverweigerung aus Härtegründen
     Erhaltungssatzung
     Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge
     Entschädigungsanspruch
     Fördergrundsätze
     Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
     Genehmigungspflichten Grundstücksverkehr
     Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
     Gestaltungssatzung
     Härteausgleich
     Höhe und Art der Förderung
     Mietvertragskündigung
     Mietzinsminderung
     Modernisierungsankündigung
     Preisprüfung durch die Stadt Reinfeld (Holstein)
     Prüfungsrecht des Mieters
     Sanierungssatzung
     Sanierungsträger
     Sanierungsvermerk im Grundbuch
     Sozialplan - Gesetzliche Basis
     Städtebauförderung
     Städtebaulicher Rahmenplan
     Steuerliche Abschreibungen
     Vorbereitende Untersuchungen
     Vorkaufsrecht der Stadt Reinfeld (Holstein)
     Zuwendungsfähige Maßnahmen
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