Baumaßnahmen
Die Durchführung von Baumaßnahmen in einem festgesetzten Sanierungsgebiet bleibt den Eigentümern überlassen, soweit die zügige und zweckmäßige Durchführung durch sie gewährleistet ist.
Der Stadt obliegt es, für die Errichtung und Änderung der Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zu sorgen und für die Durchführung sonstiger Baumaßnahmen, soweit sie selbst Eigentümerin ist oder soweit nicht gewährleistet ist, dass diese vom einzelnen Eigentümer zügig und zweckmäßig durchgeführt werden.
Zu den Baumaßnahmen gehören
1. die Modernisierung und Instandsetzung,
2. die Neubebauung und Ersatzbauten,
3. die Errichtung und Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie
4. die Verlagerung oder Änderung von Betrieben.
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Zuwendungsfähige Maßnahmen
Gefördert werden in erster Linie bauliche Maßnahmen an Gebäuden, die überwiegend dem Wohnen dienen; die Förderung rein gewerblich genutzter Objekte ist möglich, wenn städtebauliche und denkmalpflegerische Belange dies erfordern.
Zuwendungsfähig sind
1. Modernisierungsarbeiten, die den Gebrauchswert von Wohn- und/oder Geschäftsgebäuden dauerhaft erhöhen und der Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauchs notwendigen und geeigneten Zustandes dienen.
2. Instandsetzungsarbeiten, soweit sie nicht aufgrund von Vernachlässigung und Unterlassung durch den Eigentümer verursacht worden sind.
Zu den zuwendungsfähigen Maßnahmen zählen neben anderen insbesondere:
- Bauwerkstrockenlegung
- Wiederherstellung der Standsicherheit des Gebäudes
- Holzschutzarbeiten an der Tragwerkskonstruktion
- Dacherneuerung
- Fassadensanierung, Fenster, Türen
- Wiederherstellung/Erneuerung innerer Bauteile
- Einbau/Erneuerung von Anlagen der technischen Versorgung (Heizung, Sanitär, Elektro)
- Wärmeschutz- und Schallschutzmaßnahmen
- Verbesserung von Grundrisszuschnitten und Funktionsabläufen in Gebäuden
Zu den zuwendungsfähigen Kosten gehören auch die Baunebenkosten, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den geförderten baulichen Maßnahmen entstehen. Selbsthilfeleistungen des Eigentümers in Form von Sach- und Arbeitsleistungen gehören ebenfalls zu den zuwendungsfähigen Baukosten.
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Vorbereitende Untersuchungen
Im Jahr 2005 wurde die Stadt Reinfeld in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. In den anschließenden vorbereitenden Untersuchungen für zentrale Bereiche der Innenstadt wurden die städtebaulichen und funktionalen Missstände analysiert und die vorrangigen Sanierungsziele und -schwerpunkte formuliert.
Die im Rahmen der Bestandsanalyse der vorbereitenden Untersuchungen festgestellten Funktions- und Substanzmängel bestätigten einen Sanierungsbedarf insbesondere in den Schwerpunktbereichen
- Mühleninsel mit Müllerwiese -(Schwerpunktbereich A),
- Herrenteichufer -(Schwerpunktbereich B),
- Rathausvorplatz mit Paul-von-Schoenaich-Str. -(Schwerpunktbereich C)
Bei der im Jahr 2006 erfolgten förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes xAm Herrenteich/Claudius-Mühlex hat sich die Stadt zur Beseitigung der schwerwiegendsten Missstände und Mängel daher zunächst auf diesen westlichen Innenstadtbereich zwischen Herrenteich und Neuhöfer Teich bzw. zwischen Müllerwiese und Matthias-Claudius-Kirche konzentriert, verbunden mit der Formulierung folgender Zielsetzungen:
- die Neubebauung der Mühleninsel mit innenstadtergänzenden Nutzungen
- die Aktivierung der brachliegenden Müllerwiese
- die Aufwertung und Entwicklung der Wasserlagen am Herrenteich durch innerstädtische Nutzungsangebote
- die Stärkung und Aufwertung der Reinfelder Innenstadt und ihrer zentralen Versorgungsfunktion
- die stärkere Verbindung der Innenstadt mit dem Herrenteich (v.a. über den Rathausmarkt)
- die Entwicklung und Verknüpfung der stadthistorisch bedeutsamen Freiräume
Da die in diesem Bereich im Zuge der laufenden Sanierungsmaßnahme in den vergangenen Jahren realisierten Einzelmaßnahmen für das übrige Gebiet der Reinfelder Innenstadt entlang der Paul-von-Schoenaich-Straße nicht die erwartete Ausstrahlung und Entwicklung gebracht haben und städtebauliche Missstände und Mängel auch in der Reinfelder Hauptgeschäftszone deutlich erkennbar waren, führte die Stadt in den Jahren 2010/11 Vorbereitende Untersuchungen durch, um Beurteilungsgrundlagen im Hinblick auf eine notwendige Sanierung dieses Innenstadtbereiches, deren Ziele sowie Durchführbarkeit zu gewinnen.
Das Untersuchungsgebiet schloss östlich am vorhandenen Sanierungsgebiet an und umfasste die zentrale Geschäftszone Reinfelds. Es wurde im Norden durch den Marktplatz/Marktstraße sowie den Erschließungsweg Parkplatz Raiffeisenpassage umgrenzt. Im Osten und Süden bildeten der Bahnhofsvorplatz, die Bahngleise sowie der Neuhöfer Teich die Abgrenzung.
Das Untersuchungsgebiet wies im Wesentlichen folgende Funktions- und Substanzmängel auf:
- fehlende Verknüpfung der östlichen Innenstadt mit den für Reinfeld charakteristischen und
im Zuge der der laufenden Sanierungsmaßnahme aufgewerteten Wasserlagen
- unattraktive Fläche des Marktplatzes
- Barrierewirkung der derzeitigen Organisation des fließenden und ruhenden Verkehrs
entlang der Paul-von-Schoenaich-Straße
- Ungenügende Verknüpfung der Raiffeisenpassage mit dem Hauptgeschäftszentrum
- untergenutzte Flächenareale zwischen Bahnhof und Kreisverkehr (Baustoffhandel)
- fehlende Verbindung des Bahnhofsbereiches mit der Hauptgeschäftszone an der Paul-von-Schoenaich-Straße
- Zurückfallen des Angebotsniveaus und der Angebotsattraktivität
(Defizite im Branchenmix bzw. bei den zentrenrelevanten Sortimenten)
- Modernisierungsbedarf im Bereich der Einzelhandelsgeschäfte
(z.T. unterdimensionierte Ladengrößen und nicht mehr zeitgemäße Objektgestaltung)
- Leerstände
- Erheblicher Gestaltungs- und Sanierungsbedarf in den Straßenräumen und
bei den öffentlichen Plätzen/mangelnde Aufenthaltsqualität
Da die notwendige Einheitlichkeit der Vorbereitung und Durchführung der zur Behebung der festgestellten Missstände und Mängel erforderlichen Maßnahmen die Anwendung des besonderen Städtebaurechts erforderte, fasste die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinfeld (H.) am 29.06.2011 den Beschluss zur Erweiterung des bestehenden Sanierungsgebietes. Die Satzung ist seit dem 15.07.2011 rechtskräftig (zur Satzung und Abgrenzung des Sanierungsgebietes siehe Stichwort Sanierungssatzung)
Die Stadt Reinfeld (H.) verfolgt mit der Erweiterung des Sanierungsgebietes das Ziel durch eine attraktive Umgestaltung der Verkehrsflächen und Erhöhung der Aufenthaltsqualität dem zentralen Geschäftsbereich neue Entwicklungsimpulse zu geben, um so die zentrale Versorgungsfunktion zu stärken. Zudem sollen die Gebäudeeigentümer bei der Sanierung ihrer Gebäude unterstützt werden, um die stadtgestalterische und architektonische Qualität der Gebäude besonders entlang der Paul-von-Schoenaich-Straße zu verbessern sowie durch bedarfsgerechten Umbau der Erdgeschosszonen den Einzelhandel zu stärken, damit die Innenstadt insgesamt aufgewertet wird.
Geplant sind folgende Einzelmaßnahmen:
Folgende Einzelmaßnahmen wurden im Zuge der laufenden Sanierungsmaßnahme bereits realisiert bzw. sind Bestandteil der 2. Umsetzungsphase der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme
Schwerpunktsbereich A:
- Umgestaltung der Müllerwiese zu einem Multifunktionsplatz
(Festplatz und öffentliche Parkplätze); Fertigstellung 06/2008
- Errichtung eines öffentliches WC Gebäudes auf der Müllerwiese; Fertigstellung 2013
- Fußgängerbrücke als Übergang zum Rathaus/Innenstadt; 1. Bauabschnitt (Brücke)
Fertigstellung 05.2010, 2. Bauabschnitt (Wegeanbindung Richtung Rathaus) geplant 2011/12
- Bebauung Mühleninsel mit einer Seniorenwohnanlage, Privatmaßnahme, Fertigstellung 12/2010
- Bau- und Gestaltung einer Seepromenade am Ufer des Herrenteiches im Bereich vor
der Mühleninsel / Matthias-Claudius-Str.; Fertigstellung 07/2011
- Fußgängerbrücke Parkplatz Müllerwiese/Mühlengrundstück; Umsetzung 2. Halbjahr 2012
- Umgestaltung der öffentlichen Grünanlagen am Herrenteich; Fertigstellung 4. Quartal 2012
- Aufstockung/Erweiterung Fischhaus Karpfenplatz zur Etablierung einer gastronomischen Nutzung;
Umsetzung geplant 2014
Schwerpunktsbereich B:
- Betriebsumsiedlung und Erschließung neuer Wohnbaupotenziale in attraktiver Wasserlage
am Herrenteichufer; Privatmaßnahme- inzwischen teilweise umgesetzt
- Lückenschließung Rundwanderweg Herrenteich zwischen Treppe Herrenkamp und
Grünanlage Teichquartier; Fertigstellung 03/2011
- Umgestaltung Ahrensböker Straße (L71) Umsetzung geplant 2015/2016 in Abhängigkeit der
Mittelverfügbarkeit des Landes SH als Straßenbaulastträger
- Neubebauung des ehemaligen Teichquartiers am Herrenteich u.a. zur Etablierung
eines Gastronomiebetriebes; Privatmaßnahme - zum Teil umgesetzt in 2013
Schwerpunktsbereich C:
- Neugestaltung westliche Paul-von-Schoenaich-Straße/Rathausvorplatz/ Kirchsteig; Fertigstellung 07/2012
- Sanierung Rathaus/ Neubau Rathauscenter - Privatmaßnahme mit Förderung für die Vorbereitung (Abbruch etc.);
Schaffung eines modernen Verwaltungs- und Dienstleistungszentrums geplante Umsetzung 2015/16
- Bau eines öffentlichen Parkplatzes auf dem Rathausgrundstück - Fertigstellung 2013
- Neugestaltung Straße Jungfernstieg geplante Umsetzung 2015
- Neugestaltung Bergstraße geplante Umsetzung 2016
Erweiterungsgebiet
- Neugestaltung Paul-von-Schoenaich-Straße 2. Bauabschnitt bis Einmündung Neuhöfer Straße; Fertigstellung 05/2014
- Umgestaltung Marktplatz; geplante Umsetzung 2015
- Ausbau/Neugestaltung Marktstraße; geplante Umsetzung 2015
- Neugestaltung Bahnhofstraße bis zur Spinne; geplante Fertigstellung 2.Quartal 2015
- Umgestaltung Neuhöfer Straße bis Einmündung Marktstraße; geplante Fertigstellung 2.Quartal 2015
- Diverse private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
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Vorkaufsrecht der Stadt Reinfeld
Der Stadt steht im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Danach ist z.B. die Ausübung des Vorkaufsrechts zulässig zum Erwerb von Austausch und Ersatzland, von Flächen mit öffentlicher Zweckbestimmung wie auch von Flächen, die für die Sanierung benötigt werden.
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Steuerliche Abschreibungen
Nach §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes können bestimmte Herstellungs- und Anschaffungskosten sowie der Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten erhöht steuerlich abgesetzt werden, soweit die Kosten nicht durch die Zuschüsse der Städtebauförderung gedeckt sind. Dem Finanzamt ist eine entsprechende Bescheinigung der Stadt vorzulegen.
Vor Durchführung der beabsichtigten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist eine vertragliche Regelung (Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag) mit der Stadt abzuschließen auch wenn keine Fördermittel eingesetzt werden.
Wird vorab keine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen, so kann nach Baubeginn und Abschluss der Maßnahme die notwendige Bescheinigung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes nicht erteilt werden.
Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier gegebenen Hinweise keine steuerliche Beratung ersetzen und gegebenenfalls weitere Auskünfte von einem Steuerberater einzuholen sind. Die Angaben sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit im steuerlichen Sinne kann von der Stadt Reinfeld (H.) oder dem Sanierungsträger nicht übernommen werden.
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