Zuwendungsfähige Maßnahmen

Gefördert werden in erster Linie bauliche Maßnahmen an Gebäuden, die überwiegend dem Wohnen dienen; die Förderung rein gewerblich genutzter Objekte ist möglich, wenn städtebauliche und denkmalpflegerische Belange dies erfordern.

Zuwendungsfähig sind

1. Modernisierungsarbeiten, die den Gebrauchswert von Wohn- und/oder Geschäftsgebäuden dauerhaft erhöhen und der Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauchs notwendigen und geeigneten Zustandes dienen.

2. Instandsetzungsarbeiten, soweit sie nicht aufgrund von Vernachlässigung und Unterlassung durch den Eigentümer verursacht worden sind.

Zu den zuwendungsfähigen Maßnahmen zählen neben anderen insbesondere:

- Bauwerkstrockenlegung
- Wiederherstellung der Standsicherheit des Gebäudes
- Holzschutzarbeiten an der Tragwerkskonstruktion
- Dacherneuerung
- Fassadensanierung, Fenster, Türen
- Wiederherstellung/Erneuerung innerer Bauteile
- Einbau/Erneuerung von Anlagen der technischen Versorgung (Heizung, Sanitär, Elektro)
- Wärmeschutz- und Schallschutzmaßnahmen
- Verbesserung von Grundrisszuschnitten und Funktionsabläufen in Gebäuden

Zu den zuwendungsfähigen Kosten gehören auch die Baunebenkosten, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den geförderten baulichen Maßnahmen entstehen. Selbsthilfeleistungen des Eigentümers in Form von Sach- und Arbeitsleistungen gehören ebenfalls zu den zuwendungsfähigen Baukosten.

 

Übersicht [ Sanierungs ABC ]

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