Höhe und Art der Förderung
Die Zuwendung wird im Regelfall als Pauschale gewährt. Die Obergrenzen der pauschalen Zuwendung betragen
- 50 % bei besonders erhaltenswerten Gebäuden
- 30 % bei allen anderen Gebäuden
und werden gewährt als
- Rückzahlungsfreie Zuschüsse oder
- Darlehen (Zinssatz 0,5%, Tilgung mind. 4,5%)
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