Genehmigungspflichtige Bauvorhaben

Im Sanierungsgebiet ist für folgende Bauvorhaben eine Genehmigung (nach § 144 Abs. 1 Pkt. 1 BauGB) zu beantragen:

- die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen,
- erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die nach baurechtlichen Vorschriften sonst nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Für Vorhaben, für die eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich ist, wird die sanierungsrechtliche Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde (Bauaufsichtsbehörde) im Einvernehmen mit der Stadt Reinfeld (H.) erteilt. Anträge sind 3-fach bei der Stadt Reinfeld (H.) einzureichen und werden von dort an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach der Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren (Bauvorlagenverordnung – BauVorlVO -)

LINK : KREIS STORMARN

Für alle anderen Vorhaben wird die sanierungsrechtliche Genehmigung durch die Stadt erteilt. Hierzu sind folgende Unterlagen beim Fachbereich II Bau und Umwelt einzureichen:

- formloser Antrag
- Lageplan/Auszug aus Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung des Baugrundstückes
- Zeichnungen/Skizzen/Detailpläne
- Baubeschreibung
- denkmalschutzrechtliche Genehmigung (soweit erforderlich)

Die Entscheidung orientiert sich u.a. an der Erhaltungssatzung, der Ortsgestaltungssatzung und am Rahmenplan für das Sanierungsgebiet.

Ausnahmen von der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht bestehen dagegen für Unterhaltungsarbeiten am oder im Gebäude, die ausschließlich dem Bestandsschutz dienen. Hierunter fallen jedoch keine Modernisierungsarbeiten. Ebenfalls genehmigungsfrei ist die Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung. Nutzungsänderungen sind dagegen genehmigungspflichtig.

Zur Vermeidung von Verstößen gegen die Genehmigungspflicht wird empfohlen, sich vor Durchführung entsprechender baulicher Maßnahmen oder geplanten Nutzungsänderungen von der Stadt Reinfeld (H.) beraten zu lassen.



Übersicht [ Sanierungs ABC ]

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok