Mietzinsminderung
Wegen des eingeschränkten Wohngebrauchs während der Sanierung kann der Mieter in der Regel eine Mietzinsminderung (nach § 536 BGB) geltend machen.
Übersicht [ Sanierungs ABC ]
Wegen des eingeschränkten Wohngebrauchs während der Sanierung kann der Mieter in der Regel eine Mietzinsminderung (nach § 536 BGB) geltend machen.
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