Fördergrundsätze

 Für alle Fördermittel gilt gleichermaßen:

- Die Beantragung und Genehmigung muss vor Baubeginn erfolgen.
- Die Maßnahme muss zweckmäßig und/oder wirtschaftlich vertretbar sein.
- Die Maßnahme muss den städtebaulichen, gestalterischen und denkmalpflegerischen Anforderungen entsprechen.

Eigentümer haben keinen Rechtsanspruch auf Gewährung von Städtebauförderungsmitteln.


Antrag auf Förderung


Durch den Eigentümer ist ein formloser Antrag "auf Aufnahme in das Maßnahmenprogramm" bei der Stadt Reinfeld zu stellen. Der Antrag soll enthalten:

- Name, Anschrift, Telefonverbindung des Antragstellers
- Ort und Lage des Sanierungsobjektes (Stadt, Straße, Hausnummer)
- kurze Beschreibung der zur Förderung beantragten baulichen Maßnahmen
- Benennung des mit der planerischen Vorbereitung zu beauftragenden Bauplanungsbüros

Über die Aufnahme in das Maßnahmenprogamm entscheidet die Stadt Reinfeld (H.) in Abstimmung mit dem Sanierungsträger. Hierbei erfolgt ein Abgleich mit der Prioritätenliste (Gebäudemodernisierung) gemäß dem Erneuerungskonzept, welches im Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen mit der zuständigen Förderstelle (MIB) als Grundlage für die weitere Durchführung der Sanierungsmaßnahme abgestimmt worden ist.

Ein Bearbeitungsentgelt für Beratung, Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Städtebauförderungsmittel durch den Sanierungsträger fällt nicht an.

LINK Tipps für Grundeigentümer  (PDF)


Übersicht [ Sanierungs ABC ]

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